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Amtliche Bekanntmachungen

Widerspruchsrechte


Das Meldeamt informiert: Widerspruchsrechte bei folgenden Datenübermittlungen: 1. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen 2. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen 3. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Adressbuchverlage 4. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben

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Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
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Freitag
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